Hundesteuer Solingen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Solingen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Solingen (2026)
Die Hundesteuer in Solingen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Solingen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 151 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 181 € sowie für jeden weiteren Hund 211 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Solingen ein erhöhter Steuersatz von 1.200 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Solingen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Solingen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Solingen.
Hundesteuer für Solingen berechnen
≈ 12,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Solingen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Solingen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Solingen?
Für den ersten Hund zahlst du in Solingen 151 € pro Jahr, für den zweiten Hund 181 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.200 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Solingen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Solingen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Solingen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).