Hundesteuer Simmerath
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Simmerath
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Simmerath (2026)
Die Hundesteuer in Simmerath (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Simmerath einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Simmerath ein erhöhter Steuersatz von 650 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Simmerath
Befreiungen von der Hundesteuer können in Simmerath auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Simmerath.
Hundesteuer für Simmerath berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Simmerath
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Simmerath
Wie hoch ist die Hundesteuer in Simmerath?
Für den ersten Hund zahlst du in Simmerath 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 650 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Simmerath zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Simmerath zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Simmerath. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).