Hundesteuer Siegen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Siegen (2026)
Die Hundesteuer in Siegen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Siegen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. In Siegen wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Siegen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Siegen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegen.
Hundesteuer für Siegen berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Siegen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Siegen?
Für den ersten Hund zahlst du in Siegen 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Siegen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Siegen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).