Hundesteuer Siegburg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegburg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Siegburg (2026)
Die Hundesteuer in Siegburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Siegburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 95 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 114 € sowie für jeden weiteren Hund 133 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Siegburg ein erhöhter Steuersatz von 1.100 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Siegburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Siegburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegburg.
Hundesteuer für Siegburg berechnen
≈ 7,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegburg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Siegburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Siegburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Siegburg 95 € pro Jahr, für den zweiten Hund 114 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.100 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Siegburg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Siegburg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Siegburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).