Hundesteuer Sendenhorst
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sendenhorst
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Sendenhorst (2026)
Die Hundesteuer in Sendenhorst (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Sendenhorst einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Sendenhorst ein erhöhter Steuersatz von 468 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Sendenhorst
Befreiungen von der Hundesteuer können in Sendenhorst auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Sendenhorst.
Hundesteuer für Sendenhorst berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sendenhorst
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Sendenhorst
Wie hoch ist die Hundesteuer in Sendenhorst?
Für den ersten Hund zahlst du in Sendenhorst 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 468 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Sendenhorst zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Sendenhorst zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Sendenhorst. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).