Hundesteuer Senden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Senden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Senden (2026)
Die Hundesteuer in Senden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Senden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Senden ein erhöhter Steuersatz von 210 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Senden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Senden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Senden.
Hundesteuer für Senden berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Senden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Senden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Senden?
Für den ersten Hund zahlst du in Senden 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 210 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Senden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Senden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Senden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).