Hundesteuer Selfkant
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Selfkant
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Selfkant (2026)
Die Hundesteuer in Selfkant (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Selfkant einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 47 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 56 € sowie für jeden weiteren Hund 66 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Selfkant ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Selfkant
Befreiungen von der Hundesteuer können in Selfkant auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Selfkant.
Hundesteuer für Selfkant berechnen
≈ 3,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Selfkant
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Selfkant
Wie hoch ist die Hundesteuer in Selfkant?
Für den ersten Hund zahlst du in Selfkant 47 € pro Jahr, für den zweiten Hund 56 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Selfkant zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Selfkant zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Selfkant. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).