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Hundesteuer Schwerte

1. Hund99 €pro Jahr
2. Hund119 €pro Jahr
3. Hund und weitere139 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwerte

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Schwerte (2026)

Die Hundesteuer in Schwerte (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwerte einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 99 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 119 € sowie für jeden weiteren Hund 139 €. In Schwerte wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwerte

Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwerte auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwerte.

Hundesteuer für Schwerte berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerSchwerte
99/ Jahr

8,25 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 99 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwerte
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Schwerte

Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwerte?

Für den ersten Hund zahlst du in Schwerte 99 € pro Jahr, für den zweiten Hund 119 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Schwerte zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Schwerte zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwerte. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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