Hundesteuer Schwelm
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwelm
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schwelm (2026)
Die Hundesteuer in Schwelm (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwelm einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 150 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 180 € sowie für jeden weiteren Hund 210 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwelm ein erhöhter Steuersatz von 1.000 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwelm
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwelm auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwelm.
Hundesteuer für Schwelm berechnen
≈ 12,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwelm
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schwelm
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwelm?
Für den ersten Hund zahlst du in Schwelm 150 € pro Jahr, für den zweiten Hund 180 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.000 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schwelm zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schwelm zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwelm. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).