Hundesteuer Schwalmtal
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmtal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schwalmtal (2026)
Die Hundesteuer in Schwalmtal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwalmtal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwalmtal ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwalmtal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwalmtal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmtal.
Hundesteuer für Schwalmtal berechnen
≈ 6,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmtal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schwalmtal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwalmtal?
Für den ersten Hund zahlst du in Schwalmtal 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schwalmtal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schwalmtal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schwalmtal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).