Hundesteuer Schöppingen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schöppingen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schöppingen (2026)
Die Hundesteuer in Schöppingen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schöppingen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schöppingen ein erhöhter Steuersatz von 442 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schöppingen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schöppingen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schöppingen.
Hundesteuer für Schöppingen berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schöppingen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schöppingen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schöppingen?
Für den ersten Hund zahlst du in Schöppingen 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 442 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schöppingen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schöppingen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schöppingen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).