Hundesteuer Schloß Holte-Stukenbrock
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schloß Holte-Stukenbrock (2026)
Die Hundesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schloß Holte-Stukenbrock einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 70 €. In Schloß Holte-Stukenbrock wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schloß Holte-Stukenbrock
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schloß Holte-Stukenbrock auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock.
Hundesteuer für Schloß Holte-Stukenbrock berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schloß Holte-Stukenbrock
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock?
Für den ersten Hund zahlst du in Schloß Holte-Stukenbrock 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schloß Holte-Stukenbrock zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schloß Holte-Stukenbrock zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).