Hundesteuer Schleiden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schleiden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schleiden (2026)
Die Hundesteuer in Schleiden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schleiden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schleiden ein erhöhter Steuersatz von 640 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schleiden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schleiden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schleiden.
Hundesteuer für Schleiden berechnen
≈ 6,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schleiden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schleiden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schleiden?
Für den ersten Hund zahlst du in Schleiden 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 640 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schleiden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schleiden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schleiden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).