Hundesteuer Schlangen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schlangen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schlangen (2026)
Die Hundesteuer in Schlangen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schlangen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schlangen ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schlangen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schlangen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schlangen.
Hundesteuer für Schlangen berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schlangen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schlangen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schlangen?
Für den ersten Hund zahlst du in Schlangen 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schlangen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schlangen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schlangen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).