Hundesteuer Schieder-Schwalenberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schieder-Schwalenberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schieder-Schwalenberg (2026)
Die Hundesteuer in Schieder-Schwalenberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schieder-Schwalenberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. In Schieder-Schwalenberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schieder-Schwalenberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schieder-Schwalenberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schieder-Schwalenberg.
Hundesteuer für Schieder-Schwalenberg berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schieder-Schwalenberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schieder-Schwalenberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schieder-Schwalenberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Schieder-Schwalenberg 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schieder-Schwalenberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schieder-Schwalenberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schieder-Schwalenberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).