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Hundesteuer Schermbeck

1. Hund96 €pro Jahr
2. Hund115 €pro Jahr
3. Hund und weitere134 €pro Jahr
Listenhund560 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schermbeck

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Schermbeck (2026)

Die Hundesteuer in Schermbeck (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schermbeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schermbeck ein erhöhter Steuersatz von 560 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schermbeck

Befreiungen von der Hundesteuer können in Schermbeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schermbeck.

Hundesteuer für Schermbeck berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerSchermbeck
96/ Jahr

8 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 96 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schermbeck
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Schermbeck

Wie hoch ist die Hundesteuer in Schermbeck?

Für den ersten Hund zahlst du in Schermbeck 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 560 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Schermbeck zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Schermbeck zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Schermbeck. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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