Hundesteuer Schalksmühle
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schalksmühle
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Schalksmühle (2026)
Die Hundesteuer in Schalksmühle (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schalksmühle einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. In Schalksmühle wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schalksmühle
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schalksmühle auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Schalksmühle.
Hundesteuer für Schalksmühle berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Schalksmühle
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Schalksmühle
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schalksmühle?
Für den ersten Hund zahlst du in Schalksmühle 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schalksmühle zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Schalksmühle zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Schalksmühle. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).