Hundesteuer Sassenberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sassenberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Sassenberg (2026)
Die Hundesteuer in Sassenberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Sassenberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. In Sassenberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Sassenberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Sassenberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Sassenberg.
Hundesteuer für Sassenberg berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sassenberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Sassenberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Sassenberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Sassenberg 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Sassenberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Sassenberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Sassenberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).