Hundesteuer Salzkotten
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Salzkotten
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Salzkotten (2026)
Die Hundesteuer in Salzkotten (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Salzkotten einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 65 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 78 € sowie für jeden weiteren Hund 91 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Salzkotten ein erhöhter Steuersatz von 432 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Salzkotten
Befreiungen von der Hundesteuer können in Salzkotten auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Salzkotten.
Hundesteuer für Salzkotten berechnen
≈ 5,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Salzkotten
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Salzkotten
Wie hoch ist die Hundesteuer in Salzkotten?
Für den ersten Hund zahlst du in Salzkotten 65 € pro Jahr, für den zweiten Hund 78 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 432 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Salzkotten zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Salzkotten zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Salzkotten. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).