Hundesteuer Rosendahl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosendahl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rosendahl (2026)
Die Hundesteuer in Rosendahl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rosendahl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rosendahl ein erhöhter Steuersatz von 555 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rosendahl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rosendahl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosendahl.
Hundesteuer für Rosendahl berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosendahl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rosendahl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rosendahl?
Für den ersten Hund zahlst du in Rosendahl 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 555 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rosendahl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rosendahl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rosendahl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).