Hundesteuer Rösrath
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rösrath
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rösrath (2026)
Die Hundesteuer in Rösrath (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rösrath einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rösrath ein erhöhter Steuersatz von 750 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rösrath
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rösrath auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rösrath.
Hundesteuer für Rösrath berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rösrath
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rösrath
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rösrath?
Für den ersten Hund zahlst du in Rösrath 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 750 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rösrath zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rösrath zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rösrath. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).