Hundesteuer Rödinghausen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödinghausen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rödinghausen (2026)
Die Hundesteuer in Rödinghausen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rödinghausen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. In Rödinghausen wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rödinghausen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rödinghausen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödinghausen.
Hundesteuer für Rödinghausen berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödinghausen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rödinghausen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rödinghausen?
Für den ersten Hund zahlst du in Rödinghausen 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rödinghausen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rödinghausen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödinghausen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).