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Hundesteuer Rietberg

1. Hund48 €pro Jahr
2. Hund58 €pro Jahr
3. Hund und weitere67 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rietberg

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Rietberg (2026)

Die Hundesteuer in Rietberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rietberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. In Rietberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rietberg

Befreiungen von der Hundesteuer können in Rietberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rietberg.

Hundesteuer für Rietberg berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerRietberg
48/ Jahr

4 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 48 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rietberg
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Rietberg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rietberg?

Für den ersten Hund zahlst du in Rietberg 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Rietberg zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Rietberg zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Rietberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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