Hundesteuer Rheine
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheine
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rheine (2026)
Die Hundesteuer in Rheine (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rheine einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 68 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 82 € sowie für jeden weiteren Hund 95 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rheine ein erhöhter Steuersatz von 521 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rheine
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rheine auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheine.
Hundesteuer für Rheine berechnen
≈ 5,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheine
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rheine
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rheine?
Für den ersten Hund zahlst du in Rheine 68 € pro Jahr, für den zweiten Hund 82 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 521 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rheine zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rheine zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheine. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).