Hundesteuer Rheinbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheinbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rheinbach (2026)
Die Hundesteuer in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rheinbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rheinbach ein erhöhter Steuersatz von 640 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rheinbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rheinbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheinbach.
Hundesteuer für Rheinbach berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheinbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rheinbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rheinbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Rheinbach 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 640 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rheinbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rheinbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheinbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).