Hundesteuer Rheda-Wiedenbrück
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rheda-Wiedenbrück (2026)
Die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rheda-Wiedenbrück einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rheda-Wiedenbrück ein erhöhter Steuersatz von 550 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rheda-Wiedenbrück
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rheda-Wiedenbrück auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück.
Hundesteuer für Rheda-Wiedenbrück berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rheda-Wiedenbrück
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück?
Für den ersten Hund zahlst du in Rheda-Wiedenbrück 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 550 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rheda-Wiedenbrück zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rheda-Wiedenbrück zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).