Hundesteuer Reichshof
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Reichshof
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Reichshof (2026)
Die Hundesteuer in Reichshof (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Reichshof einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Reichshof ein erhöhter Steuersatz von 700 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Reichshof
Befreiungen von der Hundesteuer können in Reichshof auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Reichshof.
Hundesteuer für Reichshof berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Reichshof
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Reichshof
Wie hoch ist die Hundesteuer in Reichshof?
Für den ersten Hund zahlst du in Reichshof 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 700 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Reichshof zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Reichshof zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Reichshof. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).