Hundesteuer Rees
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rees
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Rees (2026)
Die Hundesteuer in Rees (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rees einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rees ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rees
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rees auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rees.
Hundesteuer für Rees berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rees
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Rees
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rees?
Für den ersten Hund zahlst du in Rees 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rees zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rees zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rees. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).