Hundesteuer Recke
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Recke
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Recke (2026)
Die Hundesteuer in Recke (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Recke einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Recke ein erhöhter Steuersatz von 140 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Recke
Befreiungen von der Hundesteuer können in Recke auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Recke.
Hundesteuer für Recke berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Recke
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Recke
Wie hoch ist die Hundesteuer in Recke?
Für den ersten Hund zahlst du in Recke 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 140 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Recke zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Recke zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Recke. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).