Hundesteuer Ratingen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ratingen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Ratingen (2026)
Die Hundesteuer in Ratingen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ratingen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 115 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 138 € sowie für jeden weiteren Hund 161 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ratingen ein erhöhter Steuersatz von 950 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ratingen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Ratingen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ratingen.
Hundesteuer für Ratingen berechnen
≈ 9,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ratingen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Ratingen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ratingen?
Für den ersten Hund zahlst du in Ratingen 115 € pro Jahr, für den zweiten Hund 138 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 950 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Ratingen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Ratingen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ratingen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).