Hundesteuer Raesfeld
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Raesfeld
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Raesfeld (2026)
Die Hundesteuer in Raesfeld (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Raesfeld einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Raesfeld ein erhöhter Steuersatz von 252 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Raesfeld
Befreiungen von der Hundesteuer können in Raesfeld auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Raesfeld.
Hundesteuer für Raesfeld berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Raesfeld
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Raesfeld
Wie hoch ist die Hundesteuer in Raesfeld?
Für den ersten Hund zahlst du in Raesfeld 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 252 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Raesfeld zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Raesfeld zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Raesfeld. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).