Hundesteuer Preußisch Oldendorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Preußisch Oldendorf (2026)
Die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Preußisch Oldendorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 40 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 48 € sowie für jeden weiteren Hund 56 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Preußisch Oldendorf ein erhöhter Steuersatz von 360 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Preußisch Oldendorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Preußisch Oldendorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf.
Hundesteuer für Preußisch Oldendorf berechnen
≈ 3,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Preußisch Oldendorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Preußisch Oldendorf 40 € pro Jahr, für den zweiten Hund 48 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 360 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Preußisch Oldendorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Preußisch Oldendorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).