Hundesteuer Porta Westfalica
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Porta Westfalica
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Porta Westfalica (2026)
Die Hundesteuer in Porta Westfalica (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Porta Westfalica einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Porta Westfalica ein erhöhter Steuersatz von 330 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Porta Westfalica
Befreiungen von der Hundesteuer können in Porta Westfalica auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Porta Westfalica.
Hundesteuer für Porta Westfalica berechnen
≈ 5,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Porta Westfalica
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Porta Westfalica
Wie hoch ist die Hundesteuer in Porta Westfalica?
Für den ersten Hund zahlst du in Porta Westfalica 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 330 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Porta Westfalica zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Porta Westfalica zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Porta Westfalica. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).