Hundesteuer Paderborn
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Paderborn
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Paderborn (2026)
Die Hundesteuer in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Paderborn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Paderborn ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Paderborn
Befreiungen von der Hundesteuer können in Paderborn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Paderborn.
Hundesteuer für Paderborn berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Paderborn
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Paderborn
Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn?
Für den ersten Hund zahlst du in Paderborn 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Paderborn zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Paderborn zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Paderborn. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).