Hundesteuer Overath
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Overath
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Overath (2026)
Die Hundesteuer in Overath (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Overath einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Overath ein erhöhter Steuersatz von 684 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Overath
Befreiungen von der Hundesteuer können in Overath auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Overath.
Hundesteuer für Overath berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Overath
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Overath
Wie hoch ist die Hundesteuer in Overath?
Für den ersten Hund zahlst du in Overath 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 684 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Overath zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Overath zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Overath. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).