Hundesteuer Oerlinghausen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oerlinghausen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Oerlinghausen (2026)
Die Hundesteuer in Oerlinghausen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Oerlinghausen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 83 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 116 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Oerlinghausen ein erhöhter Steuersatz von 594 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Oerlinghausen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Oerlinghausen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Oerlinghausen.
Hundesteuer für Oerlinghausen berechnen
≈ 6,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oerlinghausen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Oerlinghausen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oerlinghausen?
Für den ersten Hund zahlst du in Oerlinghausen 83 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 594 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Oerlinghausen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Oerlinghausen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Oerlinghausen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).