Hundesteuer Odenthal
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Odenthal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Odenthal (2026)
Die Hundesteuer in Odenthal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Odenthal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Odenthal ein erhöhter Steuersatz von 390 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Odenthal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Odenthal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Odenthal.
Hundesteuer für Odenthal berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Odenthal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Odenthal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Odenthal?
Für den ersten Hund zahlst du in Odenthal 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 390 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Odenthal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Odenthal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Odenthal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).