Hundesteuer Ochtrup
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ochtrup
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Ochtrup (2026)
Die Hundesteuer in Ochtrup (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ochtrup einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 59 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 71 € sowie für jeden weiteren Hund 83 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ochtrup ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ochtrup
Befreiungen von der Hundesteuer können in Ochtrup auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ochtrup.
Hundesteuer für Ochtrup berechnen
≈ 4,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Ochtrup
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Ochtrup
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ochtrup?
Für den ersten Hund zahlst du in Ochtrup 59 € pro Jahr, für den zweiten Hund 71 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Ochtrup zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Ochtrup zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ochtrup. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).