Hundesteuer Nümbrecht
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nümbrecht
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Nümbrecht (2026)
Die Hundesteuer in Nümbrecht (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nümbrecht einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Nümbrecht ein erhöhter Steuersatz von 850 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nümbrecht
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nümbrecht auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nümbrecht.
Hundesteuer für Nümbrecht berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nümbrecht
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Nümbrecht
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nümbrecht?
Für den ersten Hund zahlst du in Nümbrecht 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 850 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nümbrecht zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nümbrecht zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nümbrecht. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).