Hundesteuer Nottuln
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nottuln
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Nottuln (2026)
Die Hundesteuer in Nottuln (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nottuln einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Nottuln ein erhöhter Steuersatz von 672 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nottuln
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nottuln auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nottuln.
Hundesteuer für Nottuln berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nottuln
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Nottuln
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nottuln?
Für den ersten Hund zahlst du in Nottuln 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 672 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nottuln zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nottuln zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nottuln. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).