Hundesteuer Nörvenich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nörvenich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Nörvenich (2026)
Die Hundesteuer in Nörvenich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nörvenich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Nörvenich ein erhöhter Steuersatz von 1.000 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nörvenich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nörvenich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nörvenich.
Hundesteuer für Nörvenich berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nörvenich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Nörvenich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nörvenich?
Für den ersten Hund zahlst du in Nörvenich 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.000 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nörvenich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nörvenich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nörvenich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).