Hundesteuer Neuss
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuss
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Neuss (2026)
Die Hundesteuer in Neuss (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neuss einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 79 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 95 € sowie für jeden weiteren Hund 111 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neuss ein erhöhter Steuersatz von 640 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neuss
Befreiungen von der Hundesteuer können in Neuss auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuss.
Hundesteuer für Neuss berechnen
≈ 6,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuss
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Neuss
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuss?
Für den ersten Hund zahlst du in Neuss 79 € pro Jahr, für den zweiten Hund 95 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 640 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Neuss zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Neuss zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuss. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).