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Hundesteuer Neunkirchen-Seelscheid

1. Hund114 €pro Jahr
2. Hund137 €pro Jahr
3. Hund und weitere160 €pro Jahr
Listenhund856 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neunkirchen-Seelscheid

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Neunkirchen-Seelscheid (2026)

Die Hundesteuer in Neunkirchen-Seelscheid (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neunkirchen-Seelscheid einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 114 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 137 € sowie für jeden weiteren Hund 160 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neunkirchen-Seelscheid ein erhöhter Steuersatz von 856 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neunkirchen-Seelscheid

Befreiungen von der Hundesteuer können in Neunkirchen-Seelscheid auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Neunkirchen-Seelscheid.

Hundesteuer für Neunkirchen-Seelscheid berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerNeunkirchen-Seelscheid
114/ Jahr

9,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 114 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neunkirchen-Seelscheid
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Neunkirchen-Seelscheid

Wie hoch ist die Hundesteuer in Neunkirchen-Seelscheid?

Für den ersten Hund zahlst du in Neunkirchen-Seelscheid 114 € pro Jahr, für den zweiten Hund 137 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 856 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Neunkirchen-Seelscheid zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Neunkirchen-Seelscheid zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Neunkirchen-Seelscheid. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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