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Hundesteuer Neuenrade

1. Hund84 €pro Jahr
2. Hund101 €pro Jahr
3. Hund und weitere118 €pro Jahr
Listenhund150 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenrade

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Neuenrade (2026)

Die Hundesteuer in Neuenrade (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neuenrade einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neuenrade ein erhöhter Steuersatz von 150 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neuenrade

Befreiungen von der Hundesteuer können in Neuenrade auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenrade.

Hundesteuer für Neuenrade berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerNeuenrade
84/ Jahr

7 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 84 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenrade
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Neuenrade

Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuenrade?

Für den ersten Hund zahlst du in Neuenrade 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 150 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Neuenrade zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Neuenrade zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenrade. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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