Hundesteuer Neuenkirchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenkirchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Neuenkirchen (2026)
Die Hundesteuer in Neuenkirchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neuenkirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 69 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 83 € sowie für jeden weiteren Hund 97 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neuenkirchen ein erhöhter Steuersatz von 408 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neuenkirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Neuenkirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenkirchen.
Hundesteuer für Neuenkirchen berechnen
≈ 5,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenkirchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Neuenkirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuenkirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Neuenkirchen 69 € pro Jahr, für den zweiten Hund 83 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 408 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Neuenkirchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Neuenkirchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neuenkirchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).