Hundesteuer Nettersheim
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nettersheim
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Nettersheim (2026)
Die Hundesteuer in Nettersheim (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nettersheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Nettersheim ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nettersheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nettersheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nettersheim.
Hundesteuer für Nettersheim berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nettersheim
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Nettersheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nettersheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Nettersheim 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nettersheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nettersheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nettersheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).