Hundesteuer Nachrodt-Wiblingwerde
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Nachrodt-Wiblingwerde (2026)
Die Hundesteuer in Nachrodt-Wiblingwerde (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nachrodt-Wiblingwerde einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. In Nachrodt-Wiblingwerde wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nachrodt-Wiblingwerde
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nachrodt-Wiblingwerde auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde.
Hundesteuer für Nachrodt-Wiblingwerde berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Nachrodt-Wiblingwerde
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nachrodt-Wiblingwerde?
Für den ersten Hund zahlst du in Nachrodt-Wiblingwerde 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nachrodt-Wiblingwerde zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nachrodt-Wiblingwerde zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).