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Hundesteuer Münster

1. Hund120 €pro Jahr
2. Hund132 €pro Jahr
3. Hund und weitere144 €pro Jahr
Listenhund750 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.stadt-muenster.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Münster.
Zuständiges Amt
Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadt Münster

ℹ️ Satzungsbeschluss vom 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022.

Hundesteuer-Regelungen in Münster (2026)

Die Hundesteuer in Münster (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Münster einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 132 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Münster ein erhöhter Steuersatz von 750 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Münster

Befreiungen von der Hundesteuer können in Münster auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadt Münster.

Hundesteuer für Münster berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerMünster
120/ Jahr

10 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 120 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Münster.
Zuständiges Amt
Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadt Münster
Quelle & Stand
www.stadt-muenster.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Münster

Wie hoch ist die Hundesteuer in Münster?

Für den ersten Hund zahlst du in Münster 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 132 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 750 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Münster zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Münster.

Welches Amt ist in Münster zuständig?

Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadt Münster. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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