Hundesteuer Much
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Much
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Much (2026)
Die Hundesteuer in Much (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Much einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Much ein erhöhter Steuersatz von 735 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Much
Befreiungen von der Hundesteuer können in Much auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Much.
Hundesteuer für Much berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Much
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Much
Wie hoch ist die Hundesteuer in Much?
Für den ersten Hund zahlst du in Much 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 735 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Much zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Much zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Much. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).