Hundesteuer Morsbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Morsbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Morsbach (2026)
Die Hundesteuer in Morsbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Morsbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 106 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 127 € sowie für jeden weiteren Hund 148 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Morsbach ein erhöhter Steuersatz von 699 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Morsbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Morsbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Morsbach.
Hundesteuer für Morsbach berechnen
≈ 8,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Morsbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Morsbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Morsbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Morsbach 106 € pro Jahr, für den zweiten Hund 127 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 699 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Morsbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Morsbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Morsbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).